Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer / -innen

Sie wollen den Weg in die Selbstständigkeit wagen, wissen aber noch nicht wie?

Um Taxi- und Mietwagenunternehmer / -innen zu werden, gibt es 3 Schritte die Sie davon abhalten.

Sie müssen folgende Qualifikationen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erlangen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung

Um die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes zu erhalten, müssen diese Punkte erfüllt werden. Da sie, wenn Sie gewerbsmäßig Personen mit dem PKW befördern wollen, dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen.

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Daten, um Ihre fachliche Eignung für die Führung von Taxi- und Mietwagenunternehmen nachzuweisen. Dazu müssen Sie die Eignungsprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen – die IHK ist die einzige Behörde, die berechtigt ist, die Eignungsprüfungen im Bereich Personenverkehr abzulegen.

 

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch die Einreichung folgender Unterlagen bestätigt:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, sowie der Gemeinde
  • Eigenkapitalbescheinigung von z.B. einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, eines Kreditinstitutes oder einem Fachanwalt für Steuerrecht

Fachliche Eignung

Um die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Person zu bestätigen, müssen der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorgelegt werden

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus Gewerbe- und Verkehrszentralregister

Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung ist in zwei Teile aufgebaut, zum einen der schriftliche Teil und zum anderen der mündliche Teil, wobei dieser nicht in jedem Fall verpflichtend ist.

Die schriftliche Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, die jeweils eine Stunde dauern. Zunächst ein allgemeiner Fragen Teil und daraufhin ein Fallstudienteil.

Dazu ist eins zu beachten, Sie müssen in jedem Teil jeweils mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreichen, sobald Sie in einem Teil weniger als 50% erreicht haben, ist die Prüfung hiermit nicht bestanden.

Wenn Sie in beiden Teilen 60% der Punkte erreichen müssen Sie nicht zum mündlichen Teil und haben bestanden. Wenn Sie 50% der Punkte in beiden Prüfungsteilen erreichen, werden Sie zum dritten Teil der Fachkundeprüfung eingeladen.

Die mündliche Prüfung kann bis zu 30 Minuten dauern und umfasst allgemeine Fragen

Wie bereite ich mich auf die Fachkundeprüfung vor?

Es gibt zwei Optionen:

 

  • Zum anderen eine Immens effizientere und kostengünstigere Variante. Alle Informationen zur Fachkundeprüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer, sowie alle Lernmaterialien, Probe Prüfungen und eine Art alle Fragen auf eine Spielerische Art zu lernen gibt es auch Online. Und zwar hier.